§202c-Unsicherheit
Gespeichert von Tim Schlotfeldt am Fr, 2007-09-14 07:16
Die populärste Blog-Software ist derzeit wohl WordPress. Und weil das so viele benutzen, ist WordPress ein lohnenswertes Ziel für Cracker. Zumal das System nicht gerade den besten Ruf hat, wenn es um Sicherheit geht.
Verstoße ich nun gegen den »Hackerparagraphen« 202c StGB, wenn ich WordPress-Nutzer auffordere ihre Software zu aktualisieren, da es da draußen im Netz Scripte wie Pwnpress gibt, die automatisch nach anfälligen WordPress-Installationen suchen?
E-Learning-Blog:
Kommentare
Habe gerade Gegenmaßnahmen ergriffen...
...und das Blog in einem samstäglichen Kraftakt auf WP 2.2.3 aktualisiert. Danke für den Hinweis. Das Upgrade auf eine neue WP Version geht auch mit einigermaßen vertretbarem Aufwand über die Bühne.
Die übliche "Parameter-Checken und alles Testen nach dem Upgrade"-Prozedur bleibt einem allerdings nicht erspart. Vor allem, wenn man viele kleine Änderungen und Erweiterungen an seiner vorherigen Installation und dem Theme vorgenommen hat.
Sieht gut aus
Moin Helge,
ich habe mir gerade dein neues Theme angeguckt. Sieht gut aus.
-Tim